Mietrecht

Mietrechtsanwälte in Biel​

Rund 60% der Haushalte in der Schweiz lebt in einer Mietwohnung. Die Schweiz ist damit ein Land von Mietern. Da man sich in der Regel häufig in der eigenen Wohnung aufhält und diese einen gewissen Rückzugsraum bieten soll, ist es wichtig, dass mit der Wohnung alles in Ordnung ist. Umbauten, Mängel, Mietzinserhöhungen oder gar eine Kündigung kann man als Mieterin und Mieter daher nicht gebrauchen. Was also tun, wenn die Wohnung wesentliche Mängel aufweist und der Vermieter keine Abhilfe dagegen schafft? Wie kann ich die Miete hinterlegen? Oder die Wohnung wird einem Ehepaar mit einem gewöhnlichen Brief durch den Vermieter gekündigt: Geht das so einfach? Falls nicht, was ist die Folge?

Umgekehrt will ein Vermieter keine Mieter, welche die Wohnung beschädigen oder im Falle einer Kündigung die Wohnung nicht verlassen und sich durch alle Instanzen prozessieren. Was macht man nun aber als Vermieter, wenn ein Mieter trotz Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung nicht verlässt? Kann man einfach so die Polizei rufen und die Wohnung räumen lassen? Oder was braucht es für ein spezielles Gerichtsverfahren dafür? Was, wenn der Mieter seine Wohnung auf einmal in eine AirBnB-Wohnung verwandelt, diese dauernd an Party- oder Feriengäste vermietet und dadurch die Nachbarn stört?

Bei all diesen sowie den weiteren Fragen, welche das Mietrecht bietet, helfen wir gerne weiter. Angefangen bei einer Erstberatung, was Ihre Rechte sind, zu einer Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte bis hin zu einem Gerichtsverfahren sind wir für Sie da. Das Mietrecht bietet den Vorteil, dass zumindest die erste Stufe eines Gerichtsverfahrens, die Schlichtung, kostenlos, rasch und einfach ist. Doch bereits das Verfahren vor der ersten gerichtlichen Instanz kann unter Umständen ziemlich teuer werden, weshalb eine Klage wohlüberlegt sein will. Unser Ziel ist es daher, ihr Problem möglichst einfach, rasch und vor allem aussergerichtlich zu lösen. Da dies leider nicht immer gelingt, sind wir gerne auch bereit einen Zivilprozess mit Ihnen zusammen zu führen.

Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns jetzt an und sprechen Sie mit uns über Ihr Rechtsanliegen. Unsere Anwälte und Mitarbeiter stehen Ihnen Werktags von 8 - 12 Uhr sowie 13.30 - 17.30 Uhr jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.