Kosten​

Was Ihr Recht Sie bei uns kostet

Bevor Sie für Ihr Recht viel Geld ausgeben, sollten Sie zuerst eine einstündige Rechtserstberatung für CHF 290.- (inkl. MwSt.) in Anspruch nehmen. Die Erstberatung kann in der Kanzlei oder gerne auch via FaceTime, Zoom oder MS Teams stattfinden.

Die Erstberatung können Sie entweder in Bar, per Karte (Maestro, Mastercard, Visa, VPay, American Express) oder digital (Twint, Apple Pay oder Android Pay) bezahlen.

Arbeiten, die nach Aufwand abgerechnet werden, unterliegen grundsätzlich einem Honoraransatz von CHF 270.- pro Stunde, zuzüglich 8.1% Mehrwertsteuer und Auslagen wie Kopien, etc. Pro Kopie werden CHF 1.- pro Seite abgerechnet. Unter Auslagen sind weiter die Portokosten der Post sowie Gebühren von Dritten zu verstehen, wie bspw. die Kosten für einen Betreibungsregisterauszug.

Die Kosten in Justizverfahren hängen vom Streitwert ab und richten sich nach der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung PKV, BSG 168.811). 

Was kostet mich ein Rechtsstreit? 

Das kommt ganz darauf an, um was es geht. Jedenfalls kann Recht bekommen aufwändig und teuer werden. Gewisse Probleme lassen sich für wenige hundert Franken mit einem gut formulierten Anwaltsbrief erledigen, andere münden in einem langjährigen Gerichtsverfahren. Die Kosten des Gerichts richten sich dabei nach dem Streitwert. Schliesslich muss derjenige das ganze Verfahren bezahlen, der es verliert. Darunter zu verstehen sind die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten sowie eine Entschädigung an den Gewinner für dessen Anwaltskosten. Die Entschädigung ist ebenfalls streitwertabhängig und richtet sich nach der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung PKV, BSG 168.811).

Hier gehts zu den Gerichtsgebührenrichtlinien des VBRS: VBRS-Richtlinien

Was kostet mich eine einvernehmliche Scheidung?

Die Gerichtskosten bemessen sich bei einvernehmlichen Scheidung nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten. Beispiel: Verdienen beide Ehegatten zusammen CHF 10’000.- netto, dann belaufen sich die Gerichtskosten auf CHF 2’000.-. Mit ähnlichen Kosten ist nochmals für den Anwalt zur Redaktion einer Scheidungskonvention zu rechnen. Die Kosten hängen jedoch auch hier vom Aufwand ab: Einfache Scheidungen können durchaus auch günstiger sein, aufwendigere Scheidungen aber auch deutlich teurer.

Unentgeltliche Rechtspflege/amtliche Verteidigung

Sie haben nicht genügend Geld um ein Verfahren vor Gericht oder einer Behörde zu bezahlen? Dann gibt es die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege/amtlichen Verteidigung. Wir klären Ihnen gerne ab, ob der Kanton die Kosten für das Verfahren sowie uns als Anwälte übernimmt, sofern Sie nicht genügend Einkommen/Vermögen haben, Ihr Begehren nicht aussichtslos ist und ein Anwalt benötigt wird. Der Kanton schiesst Ihnen die Kosten vor, die Sie nur dann innerhalb von 10 Jahren zurückzahlen müssen, wenn Sie wieder zu Geld kommen.

Rechtsschutzversicherung

Nützt Ihnen eine Rechtsschutzversicherung etwas? Das kommt darauf an. Für gängige Probleme wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder sonstiges Vertragsrecht bieten viele Rechtsschutzversicherungen eine Deckung an, welche die Kosten des Anwalts sowie die Gerichtskosten umfasst. Überlegen Sie sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gut, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden (alleine/Familie, Mieter/Eigentümer, Arbeitnehmer/Selbstständig) und welche Risiken Sie decken möchten. Vergleichen Sie dann die einzelnen Produkte der verschiedenen Versicherungen sowie die Preise. Runden Sie Ihre Recherche schliesslich mit einer Kontrolle ab, ob die von Ihnen ausgewählte Versicherungsgesellschaft in Tests gut abschneidet.

Wichtig ist: Wenn Sie einen Fall haben oder einen solchen sehen kommen, dann melden Sie ihn unbedingt sofort bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und warten nicht zu lange.

Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns jetzt an und sprechen Sie mit uns über Ihr Rechtsanliegen. Unsere Anwälte und Mitarbeiter stehen Ihnen Werktags von 8 - 12 Uhr sowie 13.30 - 17.30 Uhr jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.