Kindesrecht/Familienrecht generell
Anwälte für Kindesrecht/Familienrecht generell in Biel
Kinder sind nicht immer bei verheirateten Eltern geboren, sondern auch bei solchen, die im Konkubinat leben. Trotzdem können sich dort ähnliche Fragen wie bei einer Ehe stellen: Was, wenn wir uns trennen? Wer schaut zum Kind? Wer muss wem wie viel Unterhalt bezahlen? Wer entscheidet, in welche Kita das Kind gehen soll? Wer ist hier überhaupt für die Regelung der Kinderbelange zuständig: Die KESB oder das Gericht? Alles alltägliche und häufige Fragen, die trotzdem viel Raum für Streitereien bieten können – hier können wir Ihnen mit unserem Fachwissen helfen.
Häufig sind auch Fälle, in denen es darum geht, ob man seinem unterdessen erwachsen gewordenen Kind noch Unterhalt bezahlen muss oder nicht: Bis wann ist man unterhaltspflichtig? Gilt eine Lehre immer als Erstausbildung, oder muss für die BM und die anschliessende FH auch noch bezahlt werden? Falls ja, muss mein Kind nicht selber auch arbeiten gehen, etwas verdienen und daher an seinen Unterhalt beitragen? Solche Fragen sind meist nicht nur finanziell belastend, sondern auch eine Zerreissprobe für die Eltern-Kindbeziehung. Der Anwalt als neutraler und emotional nicht belasteter Partner kann hier eine gute Hilfestellung bieten, um den Prozess gut zu meistern.
Bei all diesen sowie den weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Angefangen bei einer Erstberatung, was Ihre Rechte sind, zu einer Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte bis hin zu einem Gerichtsverfahren sind wir für Sie da. Die vorgenannten Fälle enden oftmals bei der KESB, der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht. Die Kosten sind je nach Verfahrensart sehr unterschiedlich. Hinzu kommen die Kosten des Anwalts – bei beidem ist es unter Umständen möglich die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen, und daher die Kosten vom Kanton bezahlt zu erhalten. Dies stellt quasi ein Darlehen dar, welches der Kanton innert 10 Jahren bei sich bessernden finanziellen Verhältnissen wieder zurückfordert. Unser Ziel ist es, ihr Problem möglichst einfach und rasch zu lösen.
Rufen Sie uns an
Rufen Sie uns jetzt an und sprechen Sie mit uns über Ihr Rechtsanliegen. Unsere Anwälte und Mitarbeiter stehen Ihnen Werktags von 8 - 12 Uhr sowie 13.30 - 17.30 Uhr jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.