Trennung
Anwälte für Trennung in Biel
Nicht immer geht eine Ehe gut und man gelangt an den Punkt, in welchem von mindestens einem Ehegatten der Entscheid gefasst wird, sich trennen zu wollen. Es stellen sich unmittelbar viele Fragen: Wer bleibt in der Wohnung? Wie regelt man das Besuchsrecht mit den Kindern? Wie viel Unterhalt muss bezahlt werden, und wie lange? Wer kriegt das Sofa und den Hund?
Gerade das Unterhaltsrecht ist in den letzten Jahren komplexer geworden und für Laien nunmehr schwer verständlich. Eine exakte Wissenschaft ist die Berechnung des Unterhalts nicht, denn jeder Anwalt und jede Anwältin wird die Sache etwas anders anschauen – und das Gericht noch einmal anders.
Wenn es lediglich darum geht die Trennung eines Ehepaares zu regeln, muss nicht unbedingt das Gericht angerufen werden. Es reicht, wenn Sie mit anwaltlicher Hilfe die wesentlichen Punkte in einer schriftlichen Trennungsvereinbarung festhalten.
Hat das Ehepaar hingegen gemeinsame Kinder, muss die Trennung vom Gericht genehmigt werden. Der Richter oder die Richterin muss prüfen, ob die Regelungen bezüglich der Kinder angemessen und im Kindswohl sind. Meist passiert die Regelung der Trennung anlässlich einer Verhandlung vor Gericht im Rahmen eines sogenannten Eheschutzverfahrens.
Bei all diesen sowie den weiteren Fragen, welche eine Trennung bietet, helfen wir Ihnen gerne weiter. Angefangen bei einer Erstberatung, was Ihre Rechte sind, zu einer Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte bis hin zu einem Gerichtsverfahren sind wir für Sie da. Ein Eheschutzverfahren ist zwar nicht kostenlos, aber die Gerichtskosten sind mit in der Regel CHF 1‘000.- überschaubar. Hinzu kommen die Kosten des Anwalts – bei beidem ist es unter Umständen möglich die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen, und daher die Kosten vom Kanton bezahlt zu erhalten. Dies stellt quasi ein Darlehen dar, welches der Kanton innert 10 Jahren bei sich bessernden finanziellen Verhältnissen wieder zurückfordert. Unser Ziel ist es, ihre Trennung möglichst einfach und rasch zu lösen, wenngleich es bei einer Trennung meist ein Gerichtsverfahren benötigt.
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