personenrecht/vereinsrecht

Anwälte für personenrecht/vereinsrecht​ in Biel

Kann ich meinen Vor- oder Nachnamen einfach so ändern? Was muss ich tun, um nach der Scheidung wieder meinen ursprünglichen Ledignamen zu erhalten? Was ist, wenn ich mal nicht mehr urteilsfähig bin? Wie kann ich mich absichern? Ein Foto von mir wurde ohne meine Zustimmung veröffentlicht – was habe ich für Rechte? Ich bin Opfer von häuslicher Gewalt geworden und möchte mich gerne mit einem Kontakt- und Annäherungsverbot schützen – geht das? Auch eine geplante Medienberichterstattung kann unter Umständen persönlichkeitsverletzend sein: Was habe ich als Betroffener für Möglichkeiten die Berichterstattung zu verhindern?

Solche und ähnliche Fragen stellen sich im Personenrecht, welches einen Bestandteil des ZGB bildet. Doch auch die grundlegendsten Fragen der juristischen Personen werden im gleichen Teil des Zivilgesetzbuches geregelt. Je nach persönlicher Situation reicht eine einfache Internetrecherche nicht und es ist angezeigt sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin beraten und allenfalls sogar vertreten zu lassen. Zu diesem Themengebiet gehören auch Fragen des Vereins, so etwa, was man machen muss, wenn man mit einem Entscheid der Generalversammlung nicht einverstanden ist oder gar aus dem Verein ausgeschlossen werden soll. Vielleicht dreht sich die Frage aber nur darum, wie man überhaupt einen Verein gründen kann?

Bei all diesen sowie vielen weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Angefangen bei einer Erstberatung, was Ihre Rechte sind, zu einer Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte bis hin zu einem allfälligen Gerichtsverfahren sind wir für Sie da. Die vorgenannten Fälle enden bisweilen bei der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht. Die Kosten sind je nach Verfahrensart sehr unterschiedlich. Hinzu kommen die Kosten des Anwalts – bei beidem ist es unter Umständen möglich die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen, und daher die Kosten vom Kanton bezahlt zu erhalten. Dies stellt quasi ein Darlehen dar, welches der Kanton innert 10 Jahren bei sich bessernden finanziellen Verhältnissen wieder zurückfordert. Unser Ziel ist es, ihr Problem möglichst einfach und rasch zu lösen.

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